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   VG Aachen, 25.02.2011 - 2 K 1340/09   

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VG Aachen, 25.02.2011 - 2 K 1340/09 (https://dejure.org/2011,25633)
VG Aachen, Entscheidung vom 25.02.2011 - 2 K 1340/09 (https://dejure.org/2011,25633)
VG Aachen, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 2 K 1340/09 (https://dejure.org/2011,25633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortzahlungsanspruch bzgl. einer Unterhaltsvorschussleistung gegenüber einem verheirateten, in Marokko lebenden Kindesvater; Zumutbarkeit der Erfüllung einer Mitwirkung nach § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zur Überprüfung des Fortbestehens der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 3347/91

    Weigerung zur Auskunftserteilung; Mitteilung des erforderlichen Wissens;

    Auszug aus VG Aachen, 25.02.2011 - 2 K 1340/09
    Eine Weigerung i.S. der Vorschrift ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn es an der Bereitschaft des genannte Elternteil fehlt, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. die in Antragsformularen oder Überprüfungsbögen gestellten Fragen zu beantworten, vgl. etwa Mitwirkung bei der Vaterschaftsfeststellung: OVG NRW, Urteil vom 9. September 1996 - 8 A 1647/93 - und OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, FamRZ 1994 S. 1213 sowie im Übrigen: Grube, UVG, 2009, § 1 Rz. 93 ff; Helmbrecht, UVG, 5. Auflg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

    Auszug aus VG Aachen, 25.02.2011 - 2 K 1340/09
    Dieses Recht der Klägerin kann aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, die ein eigenständiges Antragsrecht des oben genannten Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters enthält, vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/91 -, NWVBl 2000 S. 99, m.w.Nw. zur Rspr. und Helmbrecht, UVG, 5. Auflg.
  • VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
    Diese Mitwirkungsobliegenheit trifft den Elternteil zwar nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris Rn. 21; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Februar 2011 - 2 K 1340/09 -, juris Rn. 16, 18 f.), umfasst innerhalb diesen Rahmens aber alle Gesichtspunkte bzw. Tatsachen, die für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nach § 1 UVG oder eines Leistungsausschlusses bzw. einer Einschränkung des Leistungsumfanges von Bedeutung sind.

    Die Fragebögen dienen damit nicht zuletzt dem Zweck, mögliche Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen (vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Februar 2011 - 2 K 1340/09 -, juris Rn. 17; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 12. August 2004 - M 6b S 04.3578 -, juris Rn. 26).

  • VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.5055

    Rückerstattung von Leistungen wegen Weigerung der Kindsmutter, Angaben zum Vater

    Die Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 3 UVG ist eine echte Anspruchsvoraussetzung (vgl. Grube, UVG, § 1, RdNr. 93) und betrifft alle Gesichtspunkte und Tatsachen, die für die Feststellung der Leistungsvoraussetzungen und die Feststellung der Vaterschaft erheblich sind (vgl. VG Aachen, Urt. v. 25.2.2011 - 2 K 1340/09).
  • VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 8 K 20.879

    Fehlende Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft

    Die Mitwirkungsobliegenheit nach § 1 Abs. 3 UVG ist eine echte Anspruchsvoraussetzung und betrifft alle Gesichtspunkte und Tatsachen, die für die Feststellung der Leistungsvoraussetzungen und die Feststellung der Vaterschaft erheblich sind (vgl. VG Aachen, U.v. 25.02.2011 - 2 K 1340/09 - juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   VG Dresden, 26.10.2010 - 2 K 1340/09   

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VG Dresden, 26.10.2010 - 2 K 1340/09 (https://dejure.org/2010,78563)
VG Dresden, Entscheidung vom 26.10.2010 - 2 K 1340/09 (https://dejure.org/2010,78563)
VG Dresden, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 2 K 1340/09 (https://dejure.org/2010,78563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • VG Münster, 02.03.2020 - 7 L 49/20
    Im Hinblick auf den seitens des Antragsstellers zitierten Beschluß des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 27. September 2013 (Az.: 5 A 898/10), der auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden ergangen ist, verkennt der Antragssteller, das in dem dort entschiedenen Fall bereits ausweislich des Tatbestandes des erstgerichtlichen Urteiles die Haftungsfestsetzungsfrist nach § 191 Abs. 3 Satz 2 und 3 AO abgelaufen war (VG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2010, Az.: 2 K 1340/09, Rn 1ff., zitiert nach juris) und sich nur deswegen die Frage nach einer Ablaufhemmung nach § 191 Abs. 3 Satz 4 iVm § 171 Abs. 10 AO überhaupt sinnvoll stellen konnte.
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